OnlyFans boomt als Plattform für Content-Ersteller, die ihre Inhalte monetarisieren wollen. Doch mit der Einnahmequelle kommt auch die Pflicht, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Gerade wenn du planst, regelmäßig Einnahmen über OnlyFans zu erzielen, stellt sich die Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Und was hat die Kleinunternehmerregelung damit zu tun? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema OnlyFans & Gewerbe und geben dir praxisnahe Tipps für den Start.
Ein Gewerbe ist laut deutschem Recht jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird und keine freiberufliche Tätigkeit ist. Wenn du also deine OnlyFans-Inhalte regelmäßig und mit Gewinnabsicht anbietest, gilt das in der Regel als Gewerbe.
Das Gewerbe anmelden bedeutet, dass du deine Tätigkeit offiziell beim Gewerbeamt anmeldest. So wird dein Business rechtlich anerkannt und du kannst steuerlich korrekt arbeiten.
Ob du für deine Tätigkeit auf OnlyFans ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art deiner Inhalte und deiner Tätigkeit ab. Grundsätzlich gilt:
In den meisten Fällen ist die Anmeldung eines Gewerbes der richtige Schritt.
Die Gewerbeanmeldung ist meist unkompliziert und läuft in wenigen Schritten ab:
Wichtig: Auch wenn du nur nebenbei auf OnlyFans aktiv bist, solltest du die Anmeldung ernst nehmen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt automatisch über deine Tätigkeit. Du erhältst dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst. Darin gibst du u.a. an:
Das Finanzamt vergibt dir eine Steuernummer, die du für Rechnungen und Steuererklärungen brauchst.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist besonders für Einsteiger interessant. Sie besagt, dass du keine Umsatzsteuer auf deine Leistungen erheben und abführen musst, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet.
Vorteile:
Nachteile:
Für viele OnlyFans-Creator lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, da die Einnahmen meist am Anfang niedrig sind.
Mit der Anmeldung deines Gewerbes kommen auch Pflichten auf dich zu, die du beachten solltest:
Ja. Einnahmen aus OnlyFans gelten als Einkommen und müssen versteuert werden. Die Höhe hängt von deinem Gesamteinkommen ab.
Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte anbietest, gilt das als Gewerbe. Auch bei kleinen Einnahmen solltest du ein Gewerbe anmelden.
Das kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn das Finanzamt deine Tätigkeit entdeckt und du keine Anmeldung vorgenommen hast.
Nein, die Entscheidung musst du im Fragebogen bei der steuerlichen Erfassung treffen. Ein späterer Wechsel ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
OnlyFans bietet dir großartige Möglichkeiten, mit deinen Inhalten Geld zu verdienen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dein Gewerbe anmelden, sobald du planst, regelmäßig Einnahmen zu erzielen. Nutze die Kleinunternehmerregelung, wenn deine Einnahmen unter den gesetzlich definierten Grenzen liegen, um bürokratischen Aufwand zu minimieren. Achte außerdem auf die korrekte Buchführung und steuerliche Pflichten, damit dein Business langfristig erfolgreich und rechtssicher bleibt.
Mit dem richtigen Know-how bist du bestens vorbereitet, um dein OnlyFans-Business professionell und legal zu führen. Viel Erfolg!
ÜBER DEN AUTOR
Rene Ruderich
René Ruderich ist Experte für OnlyFans-Marketing und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Projekte aufgebaut, in denen er sein Know-how eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Erfahrung, Strategien und Erfolge in der Creator-Branche.
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